3G Regel im Einzelhandel

3G Regel im Einzelhandel

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die 2G-Regel für den Einzelhandel im Land gekippt.

Damit gilt hier wieder die 3G-Regelung.

Das Einfrieren der "Alarmstufe II" durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit. Damit gilt für den Einzelhandel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen.

 

Öffnungszeit am Mo. 04.03.2024

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